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Praxis für Psychotherapie Barbara Mayer

Schritte zur Behandlung

Terminvereinbarung

Sie können telefonisch oder per mail einen Termin für eine Sprechstunde von maximal 50 Minuten vereinbaren. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Problem- oder Belastungssituation zu beschreiben, Fragen zu stellen und Informationen über die verschiedenen psychotherapeutischen Angebote oder andere Unterstützungsformen zu bekommen. Jugendliche können eigenständig oder über die Eltern und Bezugspersonen Kontakt mit mir aufnehmen. Vor Beginn einer Behandlung müssen mindestens zwei Sprechstunden stattfinden.

Schritte zur Behandlung

Nach den Sprechstunden erfolgt in den sogenannten probatorischen Sitzungen (2-maximal 4) gemeinsam mit Ihnen eine ausführliche und detaillierte Beschreibung der Problemsituation und die Diagnosestellung. Wir legen die Ziele für die Behandlung und die voraussichtliche Therapiedauer fest. Eine Kurzzeittherapie umfasst 24, eine Langzeittherapie 60 bis zu 80 Behandlungsstunden. Nach den probatorischen Sitzungen kann ein Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Nach Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse beginnt die psychotherapeutische Behandlung. Bei Kindern und Jugendlichen werden nach den probatorischen Sitzungen die weiteren Empfehlungen und die Therapieziele gemeinsam mit den Eltern oder Bezugspersonen besprochen. Spielerische und kreative Methoden erleichtern es Kindern vor allem in der probatorischen Phase, in Kontakt zu treten und sich auszudrücken.
Die Kosten für die Sprechstunden und die probatorischen Sitzungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen und der Beihilfe immer und von den privaten Krankenkassen in der Regel übernommen. Vor Therapiebeginn wird bei den gesetzlichen Krankenkassen und der Beihilfe ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Private Krankenkassen haben unterschiedliche Vertragsbedingungen und Tarife. Eine vorherige Abklärung ist empfehlenswert.
Ich nehme am Psychotherapeutenverfahren der Unfallversicherungen teil. Bei Arbeitsunfällen übernimmt die Berufsgenossenschaft zunächst 5 Probesitzungen. Sie sollten vorab die jeweiligen Sachbearbeiter*innen informieren.

Sprache

Meine Muttersprache ist deutsch. Bei Bedarf kann die Therapie auch in Englisch oder Französisch durchgeführt werden. Bei allen anderen Sprachen können auch Sprachmittler*innen einbezogen werden. Die Kostenübernahme muss dann individuell geklärt werden.